Gemeinnützigkeit

Hinweis zur Gemeinnützigkeit – Auszug aus der Satzung, §2

„Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.“